Mittwoch, 31. August 2011
Trotz Strahlenalarm: Anwohner dürfen nicht gegen Gorleben-Castor klagen
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat zwei Klagen von Anwohnern der Castor-Strecke Lüneburg – Dannenberg abgewiesen. Grundsätzlich seien Anwohner nicht befugt, gegen Atommülltransporte vor Gericht zu ziehen, um diese zu verhindern. Parallel wurde im Zwischenlager Gorleben eine mögliche Überschreitung der Strahlengrenzwerte erechnet. Atomkraftgegner fordern, weitere Einlagerungen sofort zu stoppen.
Trotz Strahlenalarm: Anwohner dürfen nicht gegen Gorleben-Castor klagen

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